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Backstein Mauer mit Schattenspiel

Klare Strukturen und eine lösungsorientierte Arbeitsteilung

Gut aufgebaut

Wir bauen und erhalten die Gebäude, die unser Staat braucht, damit er seine Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger erfüllen kann. Als Bundesbauverwaltung in Baden-Württemberg und fachkundiger Vertreter der öffentlichen Hand sind wir für die wirtschaftliche, recht- und zweckmäßige Realisierung der im öffentlichen Interesse durchzuführenden Bauaufgaben des Bundes verantwortlich.

grafische Darstellung der Organisation des Landesbetriebs Bundesbau Baden-Württemberg

Das Bundesministerium der Finanzen ist zuständig für die Billigung des Bedarfs an Bauprojekten, die Veranschlagung dieser und der Mieten im Bundeshaushalt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist zuständig für alle übergeordneten baupolitischen und baukulturellen Vorgaben und Standardsetzungen für den Bundesbau.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) nehmen übergeordnet die Bauherrenaufgaben für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich wahr. Für die Bauangelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland im Ausland, die nicht im Geschäftsbereich des BMVg liegen, nimmt das Auswärtige Amt mit seinem Geschäftsbereich die Bauherrenaufgaben wahr. 

Der Landesbetrieb Bundesbau Baden-Württemberg gliedert sich in die Betriebsleitung als Mittelinstanz und in sechs Staatliche Hochbauämter auf der unteren Verwaltungsebene. Die Betriebsleitung des Landesbetriebs ist eine Abteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, die der Dienstaufsicht des Oberfinanzpräsidenten und der übergeordneten Fachaufsicht durch den Bund unterliegt.

Zum 01.04.2018 wurde in allen Staatlichen Hochbauämtern verbindlich eine einheitliche Abteilungsstruktur mit einer einheitlichen Referatseinteilung als Untergliederung der Abteilungen eingeführt. Das Ziel war, leistbare Abteilungsgrößen und fachbezogene Bündelungen in den Abteilungen zu schaffen. Des Weiteren soll durch die neue Struktur Führungs- und Leitungsverantwortung auf die Referatsleitungen delegiert werden, um Möglichkeiten der Personalentwicklung in Führungs- und Leitungspositionen zu erschließen.