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Bundesbau Baden-Württemberg

Er­klä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit

Der Landesbetrieb Bundesbau Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen und alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen. Wir arbeiten beständig an der Verbesserung unseres Webauftritts..

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.bundesbau-bw.de

1. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.03.2022 erstellt und zuletzt am 11.04.2022 aktualisiert.
 

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar.
 

3. Nicht barrierefreie Inhalte

a)    Unvereinbarkeit mit der BITV-RP
Vereinzelt können PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein. 

b)    Unverhältnismäßige Belastung
Unsere eingebundenen Videos sind veröffentlicht auf der Video-Plattform YouTube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
 

4. Rückmeldung und Kontaktdaten

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.bundesbau-bw.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Bundesbau Betriebsleitung
Heinrich-von-Stephan-Str. 11 a
79100 Freiburg

E-Mail: poststelle.bundesbau@vbv.bwl.de
Telefonisch können Sie uns unter der Nummer: 0761 59533-0 erreichen.
 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie Kontakt mit uns aufnehmen und eine entsprechende Rückmeldung geben. 

Petra Kerrmann
Referentin Organisation, Öffentlichkeitsarbeit
poststelle.bundesbau@vbv.bwl.de

Falls die Oberfinanzdirektion Karlsruhe nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Stephanie Aeffner
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: +49 711 279-3360
poststelle@bfbmb.bwl.de
 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 wird hingewiesen.