Bundesbau Baden-Württemberg
Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Landesbetrieb Bundesbau Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen und alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen. Wir arbeiten beständig an der Verbesserung unseres Webauftritts..
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.bundesbau-bw.de
1. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.03.2022 erstellt und zuletzt am 09.01.2024 aktualisiert.
  
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar.
  
3. Nicht barrierefreie Inhalte
a)    Unvereinbarkeit mit der BITV-RP
 Vereinzelt können PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein. 
b)    Unverhältnismäßige Belastung
 Unsere eingebundenen Videos sind veröffentlicht auf der Video-Plattform YouTube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
  
4. Rückmeldung und Kontaktdaten
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.bundesbau-bw.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg
 Bundesbau Betriebsleitung
 Heinrich-von-Stephan-Str. 11 a
 79100 Freiburg
E-Mail: poststelle.bundesbau@vbv.bwl.de
 Telefonisch können Sie uns unter der Nummer: 0761 59533-0 erreichen.
  
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Internetseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit 
 Schlichtungsstelle 
 Else-Josenhans-Straße 6 
 70173 Stuttgart 
 Telefon: 0711 123 39375 
 E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
 Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 wird hingewiesen.